This post is also available in: English (Englisch)
Wenn du oder dein Unternehmen in Deutschland zum Vorsteuerabzug berechtigt bist, können wir dir die MwSt. erstatten. Bitte lade einen Nachweis über deine Berechtigung zum Vorsteuerabzug hoch, z. B. eine kurze Bescheinigung von deinem zuständigen Finanzamt oder Steuerberater. Zulässige Dokumente sind „Umsatzsteuervoranmeldung“ oder ein „Bescheid deines Steuerberaters.“ Ein „Gewerbeschein“ wird nicht als Nachweis für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug akzeptiert.
Wenn du als Kleinunternehmer*in eingestuft bist, setze bitte das Häkchen bei „Ich bin nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.“ Du kannst diese Auswahl jederzeit ändern, falls sich dein Status ändert.
Außerdem kannst du hier alle deine Einstellungen einsehen und anpassen.